
(siehe Bildnachweis-LSC, Nr. 19)
Gefährdungsberuteilung
psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
Oft stellen die beruflichen Tätigkeiten hohe Anforderungen an Ihre MitarbeiterInnen. Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes ist es die Pflicht der Arbeitgeber, psychische Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu minimieren.
Wir unterstützen Sie mit unserem Komplettpaket bei der Planung, Durchführung, Auswertung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und stellen Ihenen ein psychologisches Gutachten aus, welches Handlungsempfehlungen und Maßnahmen für die identifizierten Risikobereiche enthält. Somit gehen Sie nicht nur Ihren rechtlichen Pflichten nach, sondern verringern auch gesundheitsbedingte Fehlzeiten, steigern die Zufriedenheit und Produktivität und schaffen ein angenehmes und motivierenden Arbeitsklima.

Gründe für die Durchführung
§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes schreibt eine „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ vor.
Die regelmäßige Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung identifiziert belastende Arbeitsbedingungen, entwickelt Verbesserungsmaßnahmen und hilft dabei, die Gesundheit und die Arbeitskraft der Mitarbeiter zu erhalten. Wenn sich Arbeitnehmer in ihrer Arbeitsumgebung sicher fühlen, können sie Fehler vermeiden, sich auf das Wesentliche konzentrieren und effizienter arbeiten.
Für eine akute Krisenintervention haben wir für Sie das richtige Angebot

Krisenintervention –
psychosoziale Notfallversorgung für Mitarbeiter.
Die Belastungen am Arbeitsplatz nehmen zu und genauso die psychosozialen Folgen dieser Belastung.
Wir sind darauf spezialisiert diese Krisen mit Ihnen zu bewältigen.
nähere Informationen finden Sie hier
Wir rufen Sie gerne zurück